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Behandlungsvertrag
Damit wir Ihr Kind oder Ihren Jugendlichen in unserer Praxis vorstellen oder behandeln dürfen, benötigen wir die schriftliche Zustimmung aller sorgeberechtigten Personen.
Formular zum Behandlungsvertrag
Erklärung zur Weitergabe von Informationen
Falls wir mit anderen Ärzten, Schulen, Kliniken oder Behörden in Kontakt treten sollen, ist eine schriftliche Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erforderlich.
Formular zur Schweigepflichtsentbindung
Datenschutzerklärung
Im Rahmen der Behandlung in unserer Praxis ist eine Datenschutzerklärung notwendig. Darin können Sie unter anderem festlegen, auf welchem Weg wir Sie kontaktieren dürfen.
FAQ – Häufige Fragen
Für den ersten Termin bringen Sie bitte die Versicherungskarte Ihres Kindes, das gelbe Kinderuntersuchungsheft sowie Kopien aller vorhandenen Vorbefunde und Schulzeugnisse mit.
Die Kosten für Diagnostik, Therapie und Elterngespräche werden in der Regel direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Sie können uns sowohl mit einer Überweisung vom Kinder- oder Hausarzt als auch direkt mit der Versicherungskarte aufsuchen. Zusätzliche Leistungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, rechnen wir nach Absprache gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Bei privat Versicherten erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach der GOÄ. Bitte beachten Sie, dass eine parallele ambulante Behandlung in unserer Praxis und einer Klinikambulanz oder einer anderen kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis nicht möglich ist.
Ja, grundsätzlich ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten – in der Regel beider Elternteile – erforderlich. Dies gilt auch, wenn die Eltern getrennt leben, aber das gemeinsame Sorgerecht haben. Hier können Sie den Behandlungsvertrag herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.
Ihre Daten werden bei uns selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle Mitarbeiter:innen unserer Praxis unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, die alle Informationen umfasst, die Sie uns mitteilen oder die wir im Rahmen der Behandlung erhalten. Ohne Ihre ausdrückliche schriftliche Einwilligung geben wir keine Daten weiter – auch nicht an Behörden wie Jugendamt, Schule oder Gericht. Sie können die Weitergabe von Informationen auch auf bestimmte Inhalte beschränken oder Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Vorlage für die Schweigepflichtsentbindung finden Sie hier.